Rechtsgebiete
Das Mietrecht, also das Recht, dass die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern regelt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 535 ff. geregelt. Dazu existieren zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, welche das Mietrecht prägen. Etwa die Betriebskosten- oder die Heizkostenverordnung.
Geregelt werden dort nahezu sämtliche Aspekte des Mietrechts vom Einzug des Mieters bis zu dessen Auszug; über Inhalte des Vertrages wie insbesondere auch formelle Voraussetzungen rechtsgestaltender und rechtsändernder Erklärungen.
Da die Gesetze allgemein formuliert sind und letztlich nicht jeden Einzelfall grundsätzlich abbilden können, existiert gerade im Mietrecht eine Fülle von wichtiger gerichtlicher Entscheidungen, d.h. Urteilen und Beschlüssen, welche für die Rechtsanwendung von großer Bedeutung sind.
Mieter wie Vermieter kennen daher zumeist gar nicht sämtliche ihrer Rechten und Pflichten.
Aber selbst wer meint, seine Rechte zu kennen, kann deswegen noch lange nicht Streit und Ärger vermeiden. Denn unklare oder gar unwirksame Regelungen im Mietvertrag können oft Ausgangspunkt ausufernder Streitigkeiten sein.
- Wann und auf welche Weise kann ein Mietvertrag gekündigt werden?
- Welche Mieterhöhungen sind zulässig?
- Innerhalb welcher Zeiträume?
- Was ist zu tun bei einem dauerhaften Mangel in der Wohnung?
Alle diese Fragen und mehr sind einerseits gesetzlich geregelt, geben aber andererseits immer wieder Anlaß zu Auseinandersetzungen aufgrund sehr individueller Begebenheiten, die eben nicht vergleichbar und für den Laien oft auch nicht überschaubar sind. Daher ist in solchen Fällen das frühzeitige Aufsuchen eines erfahrenen Anwalts dringen zu empfehlen.