Mietrecht, Immobilienrecht, WEG-Recht
 
 

Vogt & Reiners Rechtsanwälte

Heiko Pätzmann | Rechtsanwalt

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht in Hamburg
 
 

Rechtsgebiete

Das Mietrecht, also das Recht, dass die Rechte und Pflichten von Vermietern und Mietern regelt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 535 ff. geregelt. Dazu existieren zahlreiche weitere Gesetze und Verordnungen, welche das Mietrecht prägen. Etwa die Betriebskosten- oder die Heizkostenverordnung.

Geregelt werden dort nahezu sämtliche Aspekte des Mietrechts vom Einzug des Mieters bis zu dessen Auszug; über Inhalte des Vertrages wie insbesondere auch formelle Voraussetzungen rechtsgestaltender und rechtsändernder Erklärungen. 

Da die Gesetze allgemein formuliert sind und letztlich nicht jeden Einzelfall grundsätzlich abbilden können, existiert gerade im Mietrecht eine Fülle von wichtiger gerichtlicher Entscheidungen, d.h. Urteilen und Beschlüssen, welche für die Rechtsanwendung von großer Bedeutung sind.

Mieter wie Vermieter kennen daher zumeist gar nicht sämtliche ihrer Rechten und Pflichten. Aber selbst wer meint, seine Rechte zu kennen, kann deswegen noch lange nicht Streit und Ärger vermeiden. Denn unklare oder gar unwirksame Regelungen im Mietvertrag können oft Ausgangspunkt ausufernder Streitigkeiten sein.

  • Wann und auf welche Weise kann ein Mietvertrag gekündigt werden?
  • Welche Mieterhöhungen sind zulässig?
  • Innerhalb welcher Zeiträume?
  • Was ist zu tun bei einem dauerhaften Mangel in der Wohnung?

Alle diese Fragen und mehr sind einerseits gesetzlich geregelt, geben aber andererseits immer wieder Anlaß zu Auseinandersetzungen aufgrund sehr individueller Begebenheiten, die eben nicht vergleichbar und für den Laien oft auch nicht überschaubar sind. Daher ist in solchen Fällen das frühzeitige Aufsuchen eines erfahrenen Anwalts dringen zu empfehlen.

Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich, wenn Sie Fragen haben, oder eine Terminvereinbarung wünschen:
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Mietrecht
Beratung im Mietstreit und im Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht regelt die Überlassung einer Sache an einen anderen gegen Zahlung eines Entgeltes (Miete). Die grundsätzlichen Vorschriften für den Mietvertrag befinden sich im BGB (§§ 535 ff), welche durch spezielle Regeln ergänzt werden (z.B. das Wohnungsbindungsgesetz). Die anwaltliche Tätigkeit im Bereich Mietrecht umfasst insbesondere: Prüfung und Fertigung von Mietvertrag, Wohnraummietvertrag, gewerblicher Mietvertrag und Pachtvertrag; Beratung von Vermietern, Hausverwaltungen und Mietern; Kündigung, Mängel, Mieterhöhung, Zahlungsklagen und Räumungsklagen. 

Wohnungseigentumsrecht
Beratung im Mietstreit und im Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht (WEG) regelt das Innenverhältnis zwischen Wohnungs- und Teileigentümern. Unter anderem finden sich hier Vorschriften über die Begründung von Wohnungseigentum, über Sondereigentum und Teileigentum und dessen Gebrauch, über das Gemeinschaftseigentum sowie die Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung. Wichtige Regelungen der Gemeinschaft im einzelnen finden sich überwiegend auch in der Teilungserklärung. Es empfiehlt sich, diese bei einem Beratungsgespräch mitzubringen.

Immobilienrecht
Heiko Pätzmann

Zum Immobilienrecht gehören sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Belastung und der Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen, aber auch deren Verwaltung stehen. Somit befasst sich das Immobilienrecht insbesondere mit dem Kauf- und Mängelgewährleistungsrecht des BGB und der Grundbuchordnung (GBO) mit vielen Bezügen zum Baurecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht. In diesem Zusammenhang ist auch die Haftung des Grundstückseigentümers gegenüber Dritten (Verkehrssicherungspflichten) von Bedeutung.

 
 
 
 
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